Die UWG Simmerath beantragt: Kein Nachweiszwang der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Die UWG Simmerath hat den Antrag gestellt in der Sitzung  des Tiefbau-,Verkehrs- und Denkmalausschuss am 11.09.2014 die Entwässerungssatzung  der Gemeinde Simmerath den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Die Bürger brauchen Klarheit und die UWG Simmerath will verhindern, dass den Bürgern  zusätzliche Verpflichtungen und Kosten in erheblicher Höhe für einen zweifelhaften Dichtheitsprüfungszwang entstehen. Die UWG beantragt deshalb, dass für die privaten Abwasserleitungen in der Gemeinde nur die gesetzlichen Mindestanforderungen gelten sollen.

Auf Druck vieler Initiativen, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Landeswasserschutzgesetzes in 2013 beschlossen. Nach dem neuen nordrheinwestfälischen Landeswasserschutzgesetz und der entsprechenden Rechtsverordnung liegt es jetzt bei den Kommunen, die Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen durchzusetzen, die Nachweise gegen Bußgeldandrohung einzutreiben oder hierauf gänzlich zu verzichten.

Die UWG Simmerath hält einen Verzicht auf die Durchsetzung der Dichtheitsprüfungen für geboten, da deren Notwendigkeit derzeit zweifelhaft ist so z.B. Professor Prof. Dr. Ing. Hartmut Hepcke, Fachbereich Energie • Gebäude • Umwelt, Universität Münster: „Eine bedeutende Gefahr für den Boden und das Grundwasser durch undichte Haus und Grundstücksanschlussleitungen konnte  trotz enormer materieller und finanzieller Anstrengungen bis heute wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden!“  in einem Vortrag am 11. Januar 2014 in Dülmen.

UWG Simmerath
Reinhold Köller
reinhold.koeller@uwg-simmerath.de

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